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Rechte im Praktikum
Achte auf deine Rechte im Praktikum!

Kenne deine Rechte: Praktikum – Volontariat – Ferialjob

Nach einigen Bewerbungen und Vorstellungsgesprächen hast du eine Prakikumsstelle ergattert! Nun bist du einer von schätzungsweise jährlich 40.000 Studierenden, die ein Pflichtpraktikum absolvieren und dabei erste Erfahrungen im Job sammeln.

Wenn das Praktikum aber nicht so verläuft wie gewünscht, kommt es darauf an, deine Rechte als Praktikant zu kennen. Ein zentrales Problem ist vor allem der unklare Status des Praktikums zwischen Ausbildungs- und Arbeitsverhältnis. Aber gerade die korrekte Einordnung der Art des Praktikums und des daraus resultierenden arbeitsrechtlichen Vertrags ist entscheidend, wenn es um Rechte und Pflichten des Praktikanten und Arbeitgebers geht.

Im Folgenden also ein kompakter Überblick über Praktikumsarten, ihre Verträge und die für dich daraus resultierenden Rechte und Pflichte.

Grundsätzlicher Rahmen eines Praktikums oder Ferialjobs

Die meisten Praktika dienen nicht nur dazu, im Alltagsgeschäft mitzuwirken, sondern auch der Ausbildung des Praktikanten. Die Bezahlung ist deshalb meist niedrig, wobei viele Branchen dafür eigene Regelungen im Kollektivvertrag haben. Der Ferienjob dagegen ist eine Ausnahme, denn hier handel es sich um ein normales befristetes Diensteverhältniss. Überstunden sind für Jugendliche grundsätzlich verboten. Wird doch länger gearbeitet, so steht dir ein Zuschlag von 50% zum üblichen Stundenlohn zu. Jugendliche unter 18 dürfen außerdem nicht länger als 8 Stunden täglich und maximal 40 Stunden in der Woche arbeiten.

Experten raten Praktikanten und Ferialjobbern dazu, Tätigkeit, Beginn und Ende der Beschäftigung, Arbeitszeit und Entlohnung etc. in einem Arbeitsvertrag schriftlich zu vereinbaren. Außerdem solltest du deine Arbeitszeiten genau festhalten, um im Streitfall darauf verweisen zu können. Falls dir dein Arbeitgeber unrichtige Angaben über deine Arbeitszeiten vorlegt, solltest du sie nicht unterschreiben, denn dann verlierst du gegebenenfalls deinen Rechtsanspruch.

Liegt der Lohn für deine Tätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze, so muss dich der Arbeitgeber voll versichern. Das heißt: Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung. Zudem hast du innerhalb von fünf Jahren die Möglichkeit, die Lohnsteuer über Jahresausgleich bzw. Einkommenssteuererklärung vom Finanzamt zurückzuholen.

Im Folgenden nun die wesentlichen Unterschiede zwischen Praktikum, Ferialarbeit und Volontariat, und worauf du besonders achten solltest:

Praktikum (Ferial- und Pflichtpraktikum)

Wenn in deinem Studium ein betriebliches Praktikum verlangt wird, so steht dabei der Ausbildungszweck im Vordergrund. Das Unternehmen muss also sicherstellen, dass der Ferialpraktikant der gewählten Fachrichtung entsprechend eingesetzt wird. Als „echter“ Praktikant besteht keine Arbeitsverpflichtung, keine Weisungsgebundenheit und der Betrieb darf durch dich keine Arbeitskraft ersetzen. Unter diesen Bedingungen gelten für dich keine arbeitsrechtlichen Bestimmungen, wie Urlaubsgesetz oder Kollektivvertrag, da du im arbeitsrechtlichen Sinn kein Arbeitnehmer bist. Es wird also kein Dienstverhältnis geschaffen, so dass du auch keinen Anspruch auf Urlaub oder Sonderzahlungen bzw. Entgelt hast.

In der Praxis sieht dies aber anders aus. So wirst du dich an Arbeitszeiten etc. halten müssen und normale Arbeitsleistungen wie ein Arbeitnehmer erbringen. Dadurch sind aber obige Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, wodurch das Praktikum als normales Arbeitsverhältnis zu behandeln ist. Wird ein Taschengeld vereinbart und liegt dies über der Geringfügigkeitsgrenze, so besteht für den Arbeitgeber Beitragspflicht bei der Krankenkasse.

Ferialjob

Im Gegensatz zum Praktikum verfolgt der Ferialjob verfolgt keinen (primären) Ausbildungszweck und begründet damit ein reines Arbeitsverhältnis. Du hast also die Stellung eines normalen Arbeitnehmers. Dein Dienstverhältnis ist befristet und ist deshalb nicht einfach kündbar. Gesetzlich muss unter diesen Voraussetzungen ein „echter“ Dienstvertrag/Arbeitsvertrag vergeben werden, der allen arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen unterliegt (Pensions-, Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung).

Als normaler Arbeitnehmer hast du auch einen Anspruch auf Entlohnung, der sich in der Regel nach dem geltenden Kollektivvertrag richtet. Darüber hinaus besteht Anspruch auf Sonderzahlungen, Urlaub (nach einem Monat sind das 2,5 Werktage) und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Sollen dir anteilsmäßig Urlaubs- und Weihnachtsgeld nicht ordnungsgemäß ausbezahlt werden, kannst du dies auch noch nach Ende des Ferialjobs einfordern. Deinen Rechtsanspruch verlierst du allerdings dann, wenn du das Dienstverhältnis ohne wichtigen Grund vorzeitig beendest!

Volontariat

Das Volontariat unterliegt im Grunde den gleichen Bedingungen wie das Praktikum. Der wesentliche Unterschied zum Praktikum besteht nur darin, dass das Volontariat freiwillig absolviert und nicht von einer Studienordnung vorgeschrieben wird. Im Fokus steht der Ausbildungszweck und es gelten die gleichen Voraussetzungen wie beim Praktikum (Weisungsungebundenheit, keine Arbeitsverpflichtung etc.). Als Volontär unterliegst du keinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen und bist nur in der Unfallversicherung pflichtversichert.

Unser Rat an dich:

Ein Praktikum, ein Ferialjob oder ein Volontariat ist eine großartige Chance in die Berufswelt hineinzuschnuppern. Also mach eines wenn du die Chance dazu hast! Schau dir aber im Vorhinein genau die Art der Beschäftigung an. Sei dir darüber im Klaren, welches rechtliche Verhältnis du mit deinem Arbeitgeber begründest und mach deine Ansprüche geltend! Auch der Arbeitgeber profitiert von Schülern und Studierenden! Kenne deine Rechte und setzte sie durch!

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