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Studienbeihilfe
Studienbeihilfe - eine weitere finanzielle Unterstützung

Studienbeihilfe für das Masterstudium

Was ist Studienbeihilfe?

Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du Studienbeihilfe beantragen. Die staatliche Studienförderung greift, wenn die Eltern des Studierenden aus wirtschaftlichen/sozialen Gründen nicht in der Lage sind, ihr Kind während des Studiums zu unterstützen.

Die Beihilfe ist in der Regel für österreichische Staatsbürger gedacht, wobei es auch Ausnahmen gibt. Der in Raten ausbezahlte Betrag reicht von 60€ bis rund 8000€ jährlich. Bei der Höhe des Betrags ist die Bedürftigkeit des Studierenden entscheidend.

Studienbeihilfe im Masterstudium

Es müssen diverse Bedingungen erfüllt sein, damit du Studienbeihilfe erhältst. Zum Beispiel fällst du aus dem Fördertopf heraus, wenn du deinen Studiengang mehr als zweimal gewechselt hast oder bereits ein Studium abgeschlossen hast. Doch keine Sorge: Dein abgeschlossenes Bachelorstudium hindert dich nicht daran, Förderung für dein Masterstudium zu erhalten! Jedoch musst du das Masterstudium spätestens 30 Monate nach dem Erhalt deines Bachelor-Abschlusses beginnen und darfst dabei nicht älter als 35 Jahre sein.

Darüber hinaus musst du als Empfänger von Studienbeihilfe ab dem dritten Studiensemester einen sogenannten "günstigen Studienerfolg" belegen können. Dies geschieht hauptsächlich mithilfe von Leistungsnachweisen - also mit dem Erwerb von ECTS-Punkten.

Sonstige Infos zur Studienbeihilfe

Die staatliche Studienförderung beinhaltet im Übrigen neben der Studienbeilfe für Studierende im Inland auch die Förderung von Studienaufenthalten im Ausland.

Die Förderdauer der Studienbeihilfe ist immer die Mindeststudienzeit plus ein Toleranzsemester. Für Masterstudien also meist fünf Semester. Aber Achtung: Hast du für dein Bachelorstudium mehr als drei Semester zusätzlich benötigt? Dann entfällt dein Anspruch auf Studienbeihilfe im Master komplett.

Beginnst du ein Masterstudium mit Kind? Dann erhöht sich deine Studienbeihilfe um über 100€ pro Kind.

Du kannst die Studienbeihilfe bei der zuständigen Behörde (www.stipendium.at) beantragen. Fristen sind immer der 15. Dezember und der 15. Mai.

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